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  .04 Umwelttechnik - Förderung alternative Heizsysteme
Förderung alternative Heizsysteme
 
Basisförderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse

 
1. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis
100 kW Nennwärmeleistung:
 

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:

für Pelletöfen: 1.000 Euro,

für Pelletkessel: 2.000 Euro,

für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2.500 Euro.

Luftgeführte Pelletöfen sind erst ab 8 kW förderfähig.

   
 

2. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhack-schnitzeln:

 

Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW verfügen.

   
 

3. Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärme-leistung:

 

Die Förderung beträgt 1.125 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 55 l/kW verfügen.

   
 

Bonusförderungen

 

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden.

   
 

Regenerativer Kombinationsbonus

 

Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage (siehe dort) kann ein Bonus von 750,00 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage (gemäß Nr. 11.2 der Förderrichtlinie) errichtet wird.

   
 

Effizienzbonus

 

Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Biomasseanlage in einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird .

Die Höhe der Förderung (Basisförderung plus Effizienz-bonus) beträgt bei Stufe 1 das 1,5-fache und bei Stufe 2 das Zweifache der Basisförderung für die Biomasseanlage.

   
 

Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen

 

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe eingebaut, so kann pro Heizungsanlage ein Bonus von 200,00 Euro bewilligt werden.

Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der Pumpenhersteller erfüllen.

   
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Gebäudeenergiepass kommt zum 01.07.2008
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